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   VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12   

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https://dejure.org/2012,13171
VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12 (https://dejure.org/2012,13171)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22.05.2012 - 5 L 176/12 (https://dejure.org/2012,13171)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 5 L 176/12 (https://dejure.org/2012,13171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einzelhandelsbetrieb, Lebensmitteldisconter, großflächig, Verkaufsfläche, Nebenanlage, Lärmschutzwand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BauNVO § 4, BauNVO § 6, BauNVO § 11, NRW BauO § 51 Abs. 7
    Einzelhandelsbetrieb, Lebensmitteldisconter, großflächig, Verkaufsfläche, Nebenanlage, Lärmschutzwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes mit 70 Stellplätzen; Maßgeblichkeit technisch-rechnerisch ermittelter Emissionswerte für die Beurteilung von Lärmbelästigung und Geruchsbelästigungen von Stellplätzen oder Garagen; Anspruch des Nachbarn auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Wann ist die Anordnung von Stellplatzanlagen für den Grundstücksnachbarn

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12
    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = BRS 32 Nr. 155 und 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, UPR 1999, 68 = NuR 2000, 87, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, DVBl 1999, 786 = NVwZ 1999, 879 = DÖV 1999, 558 und zum vergleichbaren Rücksichtnahmegebot aus § 35 Abs. 3 BauGB: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 = UPR 1994, 148 = BauR 1994, 354.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, DVBl 1999, 786 = NVwZ 1999, 879; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 -, BauR 2009, 775 = NVwZ-RR 2009, 459 und vom 13. Januar 2004 - 10 B 1811/03 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 773/03

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12
    Soweit der Antragsteller auf das Urteil des OVG NRW vom 25. April 2005 - 10 A 773/03 - verweist, ist diese Entscheidung auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.

    vgl. OVG NRW vom 25. April 2005, a.a.O..

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2011 - 5 L 106/11

    Lebensmitteldisconter, Einzelhandelsbetrieb, großflächig, Verkaufsfläche,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 176/12
    Anders als in der Baugenehmigung vom 21. Dezember 2010, die Gegenstand des Verfahrens 5 L 106/11 war, enthält die streitgegenständliche Baugenehmigung ausdrückliche Auflagen zu den Betriebs- sowie den Anlieferungszeiten:.

    Zum anderen ist in dem hier zu beurteilendem Baugebiet anders als in dem Fall des OVG NRW auch eine lange, weit mehr als 5 m hohe fensterlose Fassade anzutreffen, nämlich an der zur Schule gehörenden Turnhalle (vgl. Fotos Bl. 110, 112 der Akte 5 L 106/11).

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 264/12

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Soweit der Antragsteller in dem Parallelverfahren 5 L 176/12 auf das Urteil des OVG NRW vom 25. April 2005 - 10 A 773/03 - verweist, ist diese Entscheidung auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 776/12

    Gelten des Gebietsgewährleistungsanspruchs für in einem faktischen Baugebiet

    Die Kammer hat den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22. Mai 2012 abgelehnt (5 L 176/12).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Hellweg, die I.-----straße , den O. und die Straße E. S. umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1218/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Dass das Gebiet, das durch den Werner Hellweg, die Heroldstraße, den Nörenbergskamp und die Straße Deutsches Reich umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 1219/12

    Gebietsgewährleistungsanspruch von Eigentümern von in einem faktischen Baugebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Dass das Gebiet, das durch den Werner Hellweg, die Heroldstraße, den Nörenbergskamp und die Straße Deutsches Reich umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 (5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 (5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 12

    Gebietsgewährleistungsanspruch von Eigentümern von in einem faktischen Baugebiet

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Dass das Gebiet, das durch den Werner Hellweg, die Heroldstraße, den Nörenbergskamp und die Straße Deutsches Reich umschlossen wird, jedenfalls nördlich des Bereichs, der im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzt ist, einem allgemeinen Wohngebiet entspricht (vgl. § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuchs - BauGB -), hat die Kammer in ihren Beschlüssen vom 22. Mai 2012 ( 5 L 176/12 u. a.) sowie vom 31. März 2011 ( 5 L 98/11 u. a.) entschieden.

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 5 K 712/12

    Keine Verletzung des nachbarrechtlich geschützten Gebietsgewährleistungsanspruchs

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der Verfahren 5 K 453/11, 5 K 471/11, 5 K 481/11, 5 L 98/11, 5 L 102/11, 5 L 106/11, 5 L 164/12, 5 L 176/12, 5 L 263/12, 5 L 264/12 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Die dort gemachten Ausführungen werden durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - vom 6. Juli 2012 im Verfahren 10 B 725/12 (Beschwerdeentscheidung im Parallelverfahren 5 L 176/12) nicht in Frage gestellt.

  • VG Gelsenkirchen, 22.05.2012 - 5 L 263/12
    Soweit der Antragsteller in dem Parallelverfahren 5 L 176/12 auf das Urteil des OVG NRW vom 25. April 2005 - 10 A 773/03 - verweist, ist diese Entscheidung auf den streitgegenständlichen Fall nicht übertragbar.
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